Wühlmausbekämpfung RSS

Wühlmaus, Wühlmausbekämpfung, Wühlmausfalle -

Die Wühlmaus ist nicht durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) eine zu schützende Art. Trotzdem fällt die Bekämpfung der Wühlmaus unter § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Hier ist geregelt das das Tier „im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen“ getötet werden kann. Die Maßnahmen um Wühlmäuse zu bekämpfen sind strikt im Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) geregelt. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Wer Wühlmäuse bekämpfen möchte, kann dies legal tun. Dennoch sollte die Person darauf achten, die vermeintlichen Schädlinge nicht mit Strom oder anderen Werkzeugen zu töten, welche ihnen erhebliche Schmerzen zufügen. […] im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn...

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